Allgemeine Geschaftsbedingungen

Vorbemerkung
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Grundlage für den Geschäftsverkehr mit unseren Kunden. Für Kaufleute i.S. des HGB gelten sie auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

1. Vertraulichkeit
Alle durch uns erteilten Informationen und Unterlagen inkl. unserer Objektnachweise sind ausschließlich für unsere Kunden bestimmt und dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung der PROTEC GmbH an Dritte weitergegeben werden. Zuwiderhandlungen verpflichten ggf. den Weitergebenden im Falle des Zustandekommens eines Vertrages zur Zahlung der Provision in der ursprünglich vereinbarten Höhe.

2. Datenschutz
Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die von PROTEC GmbH zur Erfüllung Ihrer Verpflichtungen befugt ist, die notwendigen personenbezogenen Daten des Auftraggebers nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen zu verarbeiten.

3. Vorkenntnis
Ist ein von uns angebotenes Objekt unserem Kunden bereits bekannt so hat dieser uns innerhalb von 3 Kalendertagen auf die bestehenden Vorkenntnisse hinzuweisen. Geschieht dies nicht, so hat unser Kunde uns im Wege des Schadensersatzes sämtliche Aufwendungen zu ersetzen, die uns dadurch entstehen, da unser Kunde uns nicht über die bestehende Vorkenntnis informiert hat.

4. Haftungsbeschränkung
Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Auftraggeber (Verkäufer/Veräußerer) stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht, es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Im Übrigen haftet die PROTEC GmbH nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, dem Fehler garantierter Eigenschaften oder bei schuldhafter Verletzung einer Kardinalspflicht. Ansonsten nach den gesetzlichen Bestimmungen.

5. Vertragsabschluss/Provision
Der Provisionsanspruch entsteht mit Abschluss des rechtswirksamen Vertrages. Die Provision ist verdient und fällig, sobald der Vertrag zustande gekommen Ist. Sie ist Innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar. Sollte durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit der gewünschte Hauptvertrag zustande kommen ist eine Provision vom Auftraggeber an die PROTEC GmbH  zu zahlten.

6. Doppeltätigkeit
Die PROTEC GmbH  ist berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden.

7. Rückfrageklausel
Im Verhältnis zu dem Eigentümer eines Objektes, das uns zur Vermakelung an die Hand gegeben worden ist, gilt, dass der Eigentümer verpflichtet ist, vor Abschluss des beabsichtigten Vertrages (Kaufvertrag oder Mietvertrag) unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei der PROTEC GmbH  rückzufragen, ob die Zuführung, des vorgesehenen Vertragspartners durch unsere Tätigkeit veranlasst worden ist

8. Folgegeschäft
Ein Provisionsanspruch der PROTEC GmbH  besteht auch bei Folgegeschäften, die innerhalb eines zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhangs seit dem Ursprungsvertrag abgeschlossen werden. Ein Folgegeschäft liegt dabei vor, wenn eine Erweiterung oder Veränderung der abgeschlossenen Vertragsgelegenheit eintritt.

9. Gerichtsstand
Handelt es sich auch bei unserem Kunden um einen Kaufmann im Sinne des HGB, so ist als Gerichtsstand Hamburg vereinbart. Es gilt deutsches Recht.

10. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.